§ 45 UmgrStG

UmgrStG - Umgründungssteuergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 10.01.1998 bis 31.12.9999
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