§ 45 UmgrStG Verweisung auf andere Bundesgesetze

Umgründungssteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.01.1998 bis 31.12.9999

Verweisung auf andere Bundesgesetze

§ 45. Soweit im ersten Hauptstückin diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 09.01.1998

In Kraft vom 01.12.1993 bis 09.01.1998

Verweisung auf andere Bundesgesetze

§ 45. Soweit im ersten Hauptstückin diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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