§ 909 UGB Vollziehungsklausel

UGB - Unternehmensgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.

In Kraft seit 14.01.2015 bis 31.12.9999
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