Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
In Kraft seit 14.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 909 UGB
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 909 UGB selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 909 UGB