Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Durch Annahme des Gutes und des Frachtbriefs wird der Empfänger verpflichtet, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten.
In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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