(1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
(2) Aktivseite:
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. | Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen; | |||||||||
2. | Geschäfts(Firmen)wert; | |||||||||
3. | geleistete Anzahlungen; |
II. Sachanlagen:
1. | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund; | |||||||||
2. | technische Anlagen und Maschinen; | |||||||||
3. | andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; | |||||||||
4. | geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau; |
III. Finanzanlagen:
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen; | |||||||||
2. | Ausleihungen an verbundene Unternehmen; | |||||||||
3. | Beteiligungen; | |||||||||
4. | Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | |||||||||
5. | Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens; | |||||||||
6. | sonstige Ausleihungen. |
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; | |||||||||
2. | unfertige Erzeugnisse; | |||||||||
3. | fertige Erzeugnisse und Waren; | |||||||||
4. | noch nicht abrechenbare Leistungen; | |||||||||
5. | geleistete Anzahlungen; |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; | |||||||||
2. | Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen; | |||||||||
3. | Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | |||||||||
4. | sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände; |
III. Wertpapiere und Anteile:
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen; | |||||||||
2. | sonstige Wertpapiere und Anteile; |
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. Rechnungsabgrenzungsposten.
D. Aktive latente Steuern.
(3) Passivseite:
A. Eigenkapital:
I. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);
II. Kapitalrücklagen:
1. | gebundene; | |||||||||
2. | nicht gebundene; |
III. Gewinnrücklagen:
1. | gesetzliche Rücklage; | |||||||||
2. | satzungsmäßige Rücklagen; | |||||||||
3. | andere Rücklagen (freie Rücklagen); |
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
B. Rückstellungen:
1. | Rückstellungen für Abfertigungen; | |||||||||
2. | Rückstellungen für Pensionen; | |||||||||
3. | Steuerrückstellungen; | |||||||||
4. | sonstige Rückstellungen. |
C. Verbindlichkeiten:
1. | Anleihen, davon konvertibel; | |||||||||
2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; | |||||||||
3. | erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; | |||||||||
4. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; | |||||||||
5. | Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; | |||||||||
6. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; | |||||||||
7. | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | |||||||||
8. | sonstige Verbindlichkeiten, | |||||||||
davon aus Steuern, | ||||||||||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. |
D. Rechnungsabgrenzungsposten.
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