§ 34 TVG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

TVG - Veranstaltungsgesetz 2003 - TVG, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

a)

das Tiroler Veranstaltungsgesetz 1982, LGBl. Nr. 59, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 1/2002,

b)

das Tiroler Lichtspielgesetz, LGBl. Nr. 5/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 1/2002,

c)

die Verordnung der Landesregierung über die Anlage und Ausstattung von bestimmten Betriebsanlagen für die Abhaltung von Veranstaltungen, LGBl. Nr. 62/1979, und

d)

die Verordnung der Landesregierung über die Beschaffenheit und das Aussehen der Plakette für bewilligte Spielapparate, LGBl. Nr. 43/1982,

außer Kraft.

(3) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 31.03.2017 bis 31.12.9999
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