Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Werdende und stillende Mütter dürfen über die gesetzlich festgesetzte tägliche Normaldienstzeit hinaus nicht beschäftigt werden. Keinesfalls darf die tägliche Dienstzeit neun Stunden und die wöchentliche Dienstzeit 40 Stunden übersteigen.
In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.9999
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