§ 7 TGL Übergangsbestimmung

TGL - Tiefgefrorene Lebensmittel

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Tiefgefrorene Lebensmittel, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 1994 in Verkehr belassen werden.

In Kraft seit 19.03.1994 bis 31.12.9999
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