Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Es dürfen ausschließlich folgende Gefriermittel in unmittelbarem Kontakt mit den tiefgefrorenen Lebensmitteln verwendet werden:
–
Luft,
–
Stickstoff,
–
Kohlendioxid.
In Kraft seit 19.03.1994 bis 31.12.9999
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