Dem Stand der Technik entsprechende Spezifikationen sind:
1. | das Portalverbundprotokoll (PVP) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank, | |||||||||
2. | die Sicherheitsklassen (SecClass) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank, | |||||||||
3. | die Schnittstellenbeschreibung für die Mitteilung von Leistungsdaten für die Übermittlung von Leistungen an die Transparenzdatenbank sowie | |||||||||
4. | die Algorithmen, Schlüssellängen und Parameter für serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung. | |||||||||
Die Bundesministerin für Finanzen hat diese Spezifikationen im Internet unter http://www.transparenzportal.gv.at zu veröffentlichen. |
0 Kommentare zu § 3 TBV