Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Paragraph 3,
Dem Stand der Technik entsprechende Spezifikationen sind:
1.Ziffer einsdas Portalverbundprotokoll (PVP) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank,
2.Ziffer 2die Sicherheitsklassen (SecClass) für Zugriffe auf die Transparenzdatenbank,
3.Ziffer 3die Schnittstellenbeschreibung für die Mitteilung von Leistungsdaten für die Übermittlung von Leistungen an die Transparenzdatenbank sowie
4.Ziffer 4die Algorithmen, Schlüssellängen und Parameter für serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung.
Die Bundesministerin für Finanzen hat diese Spezifikationen im Internet unter http://www.transparenzportal.gv.at zu veröffentlichen.
In Kraft seit 12.03.2013 bis 31.12.9999
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