Anl. 4 T-LWKLAK (Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz, Tiroler), für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer - JUSLINE Österreich
Anl. 4 T-LWKLAK für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer
T-LWKLAK - Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz, Tiroler
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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