Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz, Tiroler (T-LWKLAK) Fundstelle

T-LWKLAK - Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.09.2024

Gesetz vom 5. Juli 2006 über die beruflichen Vertretungen auf dem
Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (Tiroler Landwirtschaftskammer-
und Landarbeiterkammergesetz)

LGBl. Nr. 72/2006

Änderung

STF: LGBl. Nr. 72/2006 - Landtagsmaterialien: 213/06

LGBl. Nr. 77/2007 - Landtagsmaterialien: 316/07

LGBl. Nr. 30/2011 - Landtagsmaterialien: 4/11

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

LGBl. Nr. 76/2014 - Landtagsmaterialien: 150/14

LGBl. Nr. 26/2017 - Landtagsmaterialien: 624/16

LGBl. Nr. 32/2017 - Landtagsmaterialien: 625/16

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

I. Hauptstück
Organisation der Landwirtschaftskammer
und der Landarbeiterkammer

1. Teil
Landwirtschaftskammer

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Aufgaben der Landwirtschaftskammer, Rechtspersönlichkeit

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Eigener und übertragener Wirkungsbereich

2. Abschnitt
Mitgliedschaft zur Landwirtschaftskammer

§ 4

Mitglieder

§ 5

Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§ 6

Entscheidung über die Mitgliedschaft

§ 7

Rechte und Pflichten der Mitglieder

3. Abschnitt
Organe der Landwirtschaftskammer, Kammeramt

§ 8

Organe

§ 9

Vollversammlung

§ 10

Vorstand

§ 11

Präsident, Vizepräsident

§ 12

Kontrollausschuss

§ 13

Vorstände und Obmänner der Bezirkslandwirtschaftskammern

§ 14

Funktionsperiode

§ 15

Vorzeitige Auflösung

§ 16

Kammeramt

§ 17

Kammerdirektor

§ 18

Dienst-, Besoldungs- und Pensionsordnung

4. Abschnitt
Satzung, besondere Einrichtungen

§ 19

Satzung

§ 20

Mitwirkung von Fachvereinen

§ 21

Ortsvertreter

§ 22

Bäuerinnenorganisation

5. Abschnitt
Finanzgebarung

§ 23

Gebarung der Landwirtschaftskammer

§ 24

Mittel der Landwirtschaftskammer

§ 25

Umlage der Landwirtschaftskammer

§ 26

Beiträge an die Landwirtschaftskammer

§ 27

Kostenbeiträge

§ 28

Erstellung und Änderung des Voranschlages

§ 29

Rechnungsabschluss

2. Teil
Landarbeiterkammer

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 30

Aufgaben der Landarbeiterkammer, Rechtspersönlichkeit

§ 31

Eigener und übertragener Wirkungsbereich

2. Abschnitt
Mitgliedschaft zur Landarbeiterkammer

§ 32

Mitglieder

§ 33

Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§ 34

Entscheidung über die Mitgliedschaft

§ 35

Rechte und Pflichten der Mitglieder

3. Abschnitt
Organe der Landarbeiterkammer, Kammeramt

§ 36

Organe

§ 37

Vollversammlung

§ 38

Vorstand

§ 39

Präsident, Vizepräsident

§ 40

Kontrollausschuss

§ 41

Funktionsperiode

§ 42

Vorzeitige Auflösung

§ 43

Kammeramt

§ 44

Kammerdirektor

§ 45

Dienst-, Besoldungs- und Pensionsordnung

4. Abschnitt
Satzung, besondere Einrichtungen

§ 46

Satzung, besondere Einrichtungen

§ 47

Mitwirkung von Fachvereinen

§ 48

Ortsvertreter

5. Abschnitt
Finanzgebarung

§ 49

Gebarung der Landarbeiterkammer

§ 50

Mittel der Landarbeiterkammer

§ 51

Umlage der Landarbeiterkammer

§ 52

Kostenbeiträge

§ 53

Erstellung und Änderung des Voranschlages

§ 54

Rechnungsabschluss

3. Teil
Gemeinsame Bestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 55

Verwendung personenbezogener Daten, Erteilung von Auskünften

§ 56

Befangenheit, Verschwiegenheitspflicht

§ 57

Kundmachungen

2. Abschnitt
Zusammenarbeit zwischen der
Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer

§ 58

Zusammenarbeit, Landwirtschaftstag

§ 59

Gegenseitige Information, Präsidiale

§ 60

Gemeinsame Ausschüsse

3. Abschnitt
Aufsicht

§ 61

Allgemeines

§ 62

Aufsichtsmittel

§ 63

Auskunfts- und Ladungspflicht

II. Hauptstück
Bestimmungen über die Wahlen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 64

Grundsätze

§ 65

Wahlausschreibung

§ 66

Aktives Wahlrecht

§ 67

Passives Wahlrecht

§ 68

Wahlausschließungsgründe

2. Abschnitt
Wahlkommissionen

§ 69

Wahlkommissionen, Aufgaben

§ 70

Mitglieder der Wahlkommissionen

§ 71

Namhaftmachung der Beisitzer

§ 72

Vertrauenspersonen

§ 73

Beschlussfähigkeit der Wahlkommissionen, Niederschriften

§ 74

Konstituierung der Wahlkommissionen

3. Abschnitt
Erfassung der Wahlberechtigten, Teilnahme an der Wahl

§ 75

Wählerverzeichnisse

§ 76

Ort der Eintragung

§ 77

Kundmachung der Wählerverzeichnisse

§ 78

Berichtigungsanträge, Berichtigungsanregungen

§ 79

Behandlung von Berichtigungsanregungen

§ 80

Entscheidung über Berichtigungsanträge

§ 81

Richtigstellung und Abschluss der Wählerverzeichnisse

§ 82

Teilnahme an der Wahl

 

4. Abschnitt
Wahlwerbung

§ 83

Wahlvorschläge

§ 84

Unterscheidende Bezeichnung der Wahlvorschläge

§ 85

Ergänzungsvorschläge

§ 86

Prüfung der Wahlvorschläge

§ 87

Ungültige Wahlvorschläge

§ 88

Entscheidung über die Wahlvorschläge

§ 89

Kundmachung der Wahlvorschläge

§ 90

Einstellung des Wahlverfahrens

5. Abschnitt
Abstimmungsverfahren

§ 91

Stimmabgabe

§ 92

Wahlkuverts

§ 93

Amtliche Stimmzettel

§ 94

Ausfüllen des Stimmzettels

6. Abschnitt
Ermittlung der Wahlergebnisse

§ 95

 Ermittlung der Ergebnisse der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer und der Mitglieder der Vorstände der Bezirkslandwirtschaftskammern

§ 96

Ermittlung der Ergebnisse der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer

§ 97

Ungültige Stimmzettel

§ 98

Niederschrift

§ 99

Ermittlungsverfahren

§ 100

Erklärung zum gewählten Mitglied oder Ersatzmitglied

§ 101

Niederschrift, Kundmachung des Wahlergebnisses für die Vorstände der Bezirkslandwirtschaftskammern und die Vollversammlung der Landarbeiterkammer

§ 102

Konstituierung der Organe, Kundmachung des Wahlergebnisses für die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer

§ 103

Überprüfungsanträge

§ 104

Wahlschein

§ 105

Erlöschen des Mandates

§ 106

Fristen

§ 107

Wahlkosten

III. Hauptstück
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 108

Strafbestimmungen

§ 109

Übergangsbestimmungen

§ 109a

Umsetzung von Unionsrecht

§ 110

Inkrafttreten

Anlagen 1 bis 5

 

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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