Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Kulturförderungsabgabegesetz 2000, LGBl. Nr. 11, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/2002 außer Kraft.
In Kraft seit 31.03.2017 bis 31.12.9999
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