§ 7 T-KFAG Inkrafttreten

Kulturförderungsabgabegesetz 2006, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2017 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Kulturförderungsabgabegesetz 2000, LGBl. Nr. 11, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/2002 außer Kraft.

Stand vor dem 30.03.2017

In Kraft vom 01.01.2006 bis 30.03.2017

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Kulturförderungsabgabegesetz 2000, LGBl. Nr. 11, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/2002 außer Kraft.

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