§ 9 T-DDJ 2004 In-Kraft-Treten

T-DDJ 2004 - Dritte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, LGBl. Nr. 21/2003, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 2003,, außer Kraft.

In Kraft seit 01.04.2024 bis 31.12.9999
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