(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 9 und 9a mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 50/1990, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 44/2003, außer Kraft.
(3) Die §§ 9 und 9a treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(4) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
0 Kommentare zu § 22 T-AWG