§ 83 StS 1992 § 83

StS 1992 - Statut für die Stadt Steyr 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 1965 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben:

1.

das Gesetz vom 18. März 1930, LGBl. Nr. 13, womit ein Gemeindestatut für die Stadt Steyr erlassen wird, in der Fassung des Gesetzes vom 7. Juli 1948, LGBl. Nr. 41, und der Steyrer Gemeindestatutsnovelle 1959, LGBl. Nr. 35;

2.

das Gesetz vom 24. April 1961, LGBl. Nr. 22, mit dem Aufgaben des selbständigen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Steyr auf die Bundespolizeibehörde in Steyr übertragen werden.

In Kraft seit 01.02.1992 bis 31.12.9999
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