Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.04.2025
Paragraph 404,
(Aufgehoben; BGBl. Nr. 74/1968, Art. IV Z 2) (Aufgehoben; Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1968,, Art. römisch IV Ziffer 2,)
In Kraft seit 31.12.1975 bis 31.12.9999
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