Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
Paragraph 297,
(Aufgehoben; BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z 92) (Aufgehoben; Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1974,, Art. römisch eins Ziffer 92,)
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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