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XIX. Hauptstück
Von den Geschworenengerichten I. Allgemeine Bestimmungen
§ 297. (Aufgehoben; BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z. 92) (Aufgehoben; Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1974,, Art. römisch eins Ziffer 92,)
XIX. Hauptstück
Von den Geschworenengerichten I. Allgemeine Bestimmungen
§ 297. (Aufgehoben; BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z. 92) (Aufgehoben; Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1974,, Art. römisch eins Ziffer 92,)