§ 297 StPO

Strafprozeßordnung 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999

XIX. Hauptstück

Von den Geschworenengerichten I. Allgemeine Bestimmungen

§ 297. (Aufgehoben; BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z. 92)

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2007

XIX. Hauptstück

Von den Geschworenengerichten I. Allgemeine Bestimmungen

§ 297. (Aufgehoben; BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z. 92)

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