§ 23 StPHG 2003

StPHG 2003 - Stmk. Pflegeheimgesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997 sind als Verweise auf die Fassung BGBl. I Nr. 87/2016 zu verstehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005, LGBl. Nr. 9/2017

In Kraft seit 31.12.2016 bis 31.12.2024
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