§ 23 StPHG 2003 (weggefallen)

Stmk. Pflegeheimgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsVerweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.
  2. (2)Absatz 2Verweise in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997 sind als Verweise auf die Fassung BGBl. I Nr. 87/2016 zu verstehen.Verweise in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 1997, sind als Verweise auf die Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2016, zu verstehen.

Anm§ 23 StPHG 2003 seit 31.12.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005, LGBl. Nr. 9/2017Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2005,, Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 2017,

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 31.12.2016 bis 31.12.2024
  1. (1)Absatz einsVerweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.
  2. (2)Absatz 2Verweise in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997 sind als Verweise auf die Fassung BGBl. I Nr. 87/2016 zu verstehen.Verweise in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 1997, sind als Verweise auf die Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2016, zu verstehen.

Anm§ 23 StPHG 2003 seit 31.12.2024 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005, LGBl. Nr. 9/2017Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2005,, Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 2017,

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