§ 23 StPHG 2003 (weggefallen)

Stmk. Pflegeheimgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen§ 23 StPHG 2003 seit 31.12.2024 weggefallen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997 sind als Verweise auf die Fassung BGBl. I Nr. 87/2016 zu verstehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005, LGBl. Nr. 9/2017

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 31.12.2016 bis 31.12.2024
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen§ 23 StPHG 2003 seit 31.12.2024 weggefallen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997 sind als Verweise auf die Fassung BGBl. I Nr. 87/2016 zu verstehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005, LGBl. Nr. 9/2017

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