§ 23 StPHG 2003

Stmk. Pflegeheimgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2016 bis 31.12.2024

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetzedas Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997 sind als Verweise auf folgende Fassungendie Fassung BGBl. I Nr. 87/2016 zu verstehen:.

Bundesgesetz betreffend Gesundheits- und Krankenpflege, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 6/2004.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005, LGBl. Nr. 9/2017

Stand vor dem 30.12.2016

In Kraft vom 02.09.2005 bis 30.12.2016

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetzedas Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997 sind als Verweise auf folgende Fassungendie Fassung BGBl. I Nr. 87/2016 zu verstehen:.

Bundesgesetz betreffend Gesundheits- und Krankenpflege, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 6/2004.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2005, LGBl. Nr. 9/2017

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