Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark, LGBl. Nr. 103/2011, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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