§ 1 Stmk. BHV Politische Bezirke

Stmk. BHV - Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Das Land Steiermark gliedert sich – abgesehen von Graz als Stadt mit eigenem Statut – in die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Deutschlandsberg, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Murtal, Leibnitz, Leoben, Liezen, Murau, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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