§ 3 Stmk. BHV Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften

Stmk. BHV - Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften lauten wie folgt:

 

Bezirkshauptmannschaft

Sitz

Bruck-Mürzzuschlag

Bruck an der Mur

Deutschlandsberg

Deutschlandsberg

Graz-Umgebung

Graz

Hartberg-Fürstenfeld

Hartberg

Murtal

Judenburg

Leibnitz

Leibnitz

Leoben

Leoben

Liezen

Liezen

Murau

Murau

Südoststeiermark

Feldbach

Voitsberg

Voitsberg

Weiz

Weiz

 

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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