§ 83 StL 1992 § 83

StL 1992 - Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 1965 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden aufgehoben:

1.

das Gemeindestatut für die Landeshauptstadt Linz, LGBl. Nr. 26/1958, in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1960, LGBl. Nr. 28;

2.

das Gesetz vom 24. April 1961, LGBl. Nr. 21, mit dem Aufgaben des selbständigen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Linz auf die Bundespolizeibehörde Linz übertragen werden.

In Kraft seit 01.02.1992 bis 31.12.9999
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