Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Organe der Stadt sind:
1.
der Gemeinderat;
2.
der (die) Bürgermeister (Bürgermeisterin);
3.
der Stadtsenat (Verwaltungsausschuß);
4.
die einzelnen Mitglieder des Stadtsenates;
5.
der Magistrat.
In Kraft seit 01.02.1992 bis 31.12.9999
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