§ 26 StL 1992 § 26

StL 1992 - Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Der (Die) Bürgermeister (Bürgermeisterin) wird in allen Befugnissen und Angelegenheiten durch den (die) nach § 28 Abs. 5 berufenen Vizebürgermeister (Vizebürgermeisterin) vertreten (geschäftsführende(r) Vizebürgermeister (Vizebürgermeisterin)).

In Kraft seit 01.02.1992 bis 31.12.9999
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