Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Betreuungsgesetz, LGBl. Nr. 101/2005, in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, außer Kraft.
In Kraft seit 10.09.2016 bis 31.12.9999
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