Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Landesfeuerwehrgesetz 1979, LGBl. Nr. 73/1979, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 102/2011, außer Kraft.
In Kraft seit 18.02.2012 bis 31.12.9999
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