Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten das Inhaltsverzeichnis, § 5 Abs. 6, § 14 Abs. 6 und § 20 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.
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