Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 (St-ÖStP 2012) Fundstelle

St-ÖStP 2012 - Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 – ÖStP 2012

Stammfassung: LGBl. Nr. 5/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 1577/1 AB EZ 1577/2)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag Steiermark hat nachstehende Vereinbarung genehmigt:

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund,

sind – gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes und auf Art. 13 sowie 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes – übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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Art. 29 St-ÖStP 2012