Art. 29 St-ÖStP 2012 Außerkrafttreten des ÖStP 2011

St-ÖStP 2012 - Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der Österreichische Stabilitätspakt 2011 tritt für die Vertragsparteien dieser Vereinbarung mit dem Inkrafttreten des ÖStP 2012 jeweils rückwirkend mit 1. Jänner 2012 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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