Art. 26 St-ÖStP 2012 (Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012), Hinterlegung - JUSLINE Österreich
Art. 26 St-ÖStP 2012 Hinterlegung
St-ÖStP 2012 - Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragspartnern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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