§ 1 SMG

SMG - Suchtmittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Diesem Bundesgesetz unterliegen Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe.

(2) Suchtmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Suchtgifte und psychotrope Stoffe.

In Kraft seit 20.12.2008 bis 31.12.9999
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