Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(1) Diesem Bundesgesetz unterliegen Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe.
(2) Suchtmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Suchtgifte und psychotrope Stoffe.
In Kraft seit 20.12.2008 bis 31.12.9999
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