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(1) Diesem Bundesgesetz unterliegen Suchtgifte, psychotrope Stoffe und VorläuferstoffeDrogenausgangsstoffe.
(2) Suchtmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Suchtgifte und psychotrope Stoffe.
(1) Diesem Bundesgesetz unterliegen Suchtgifte, psychotrope Stoffe und VorläuferstoffeDrogenausgangsstoffe.
(2) Suchtmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Suchtgifte und psychotrope Stoffe.