§ 32 SchUG-BKV Beendigung des Schulbesuches

SchUG-BKV - Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 97/2015)

In Kraft seit 01.11.2022 bis 31.12.9999
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