Salzburger Tierzuchtverordnung 2010 - S.TZV (Sbg. T 2010 S) Fundstelle

Sbg. T 2010 S - Salzburger Tierzuchtverordnung 2010 - S.TZV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Mai 2010 über die Tierzucht im Land Salzburg (Salzburger Tierzuchtverordnung 2010 - S.TZV) LGBl Nr 41/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 28 des Salzburger Tierzuchtgesetzes 2009 - S.TZG, LGBl Nr 38/2009, in der geltenden Fassung wird verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

 

1. Abschnitt

 

Allgemeine Bestimmungen

 

§   1 Anwendungsbereich und Ziele

§   2 Begriffsbestimmungen

 

2. Abschnitt

 

Anerkennung von eigenen Zuchtorganisationen

 

1. Unterabschnitt

 

Festlegungen von eigenen Zuchtorganisationen

 

§   3 Allgemeine Anforderungen an die Festlegungen von eigenen

      Zuchtorganisationen

§   4 Form und Inhalt des Zuchtprogramms

§   5 Zuchtpopulation einer Rasse

§   6 Zuchtziel

§   7 Zuchtmethode

§   8 Zuchtbuch- oder Zuchtregisterordnung

§   9 System der Tierkennzeichnung

§ 10 System der Aufzeichnungen im Zuchtbuch oder Zuchtregister

§ 11 Melde- und Erfassungssystem

§ 12 System der internen Kontrolle

§ 13 Leistungsprüfung

§ 14 Zuchtwertschätzung

§ 15 Zuchtverwendung selektierter Tiere

§ 16 Erfolgskontrolle

§ 17 Prüfeinsatz

§ 18 Grundsätze der Ursprungszuchtbuch-Organisation

§ 19 Gegenstände der Anerkennung und Änderungen von

     Festlegungen

 

2. Unterabschnitt

 

Sonstige Voraussetzungen für die Anerkennung von eigenen
Zuchtorganisationen

 

§ 20 Ausreichende Zuchtpopulation

§ 21 Funktionsfähigkeit der Zuchtorganisation

§ 22 Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen

     und Zuchtwertschätzungen

 

3. Unterabschnitt

 

Mitteilungsverfahren zur Anerkennung für einen
grenzüberschreitenden Tätigkeitsbereich

 

§ 23 Schriftverkehr mit Tierzuchtbehörden außerhalb des Landes

     Salzburg

 

3. Abschnitt

 

Tätigwerden von Zuchtorganisationen

 

§ 24 Zuchtbuch- und Zuchtregisterführung

§ 25 Veröffentlichung von Ergebnissen von Leistungsprüfungen

     und Zuchtwertschätzungen

§ 26 Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Rinder, Schweine,

     Schafe und Ziegen

§ 27 Zuchtbescheinigungen für Equiden

§ 28 Jahresbericht

§ 29 Durchführung von Prüfeinsätzen

§ 30 Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen

     und Zuchtwertschätzungen

 

4. Abschnitt

 

Besamungswesen, Embryotransfer

 

§ 31 Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen

     und Embryonen

§ 32 Belegscheine, Besamungsscheine, Embryoübertragungsscheine

     und Aufzeichnungen

§ 33 Ausbildung zum Besamungstechniker

§ 34 Ausbildung zum Eigenbestandsbesamer

§ 35 Anerkennung fremder Ausbildungsnachweise

§ 36 Abgabe zur Verwendung und Verwendung von Samen im

     Prüfeinsatz im Land Salzburg

 

5. Abschnitt

 

Schlussbestimmungen

 

§ 37 Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten

§ 38 In- und Außerkrafttreten

§ 39 Übergangsbestimmungen

§ 40 Umsetzungshinweise

 

                            Anlagen

 

Anlage 1 Inhalte von Belegscheinen gemäß § 32 Abs 1

Anlage 2 Inhalte von Besamungsscheinen gemäß § 32 Abs 1 Anlage 3 Inhalte von Embryoübertragungsscheinen gemäß § 32 Abs 1

Anlage 4 Ausbildungseinrichtungen für Besamungstechniker gemäß § 33 Abs 8

Anlage 5 Ausbildungseinrichtungen für Eigenbestandsbesamer

gemäß § 34 Abs 3

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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