Salzburger Notifikationsgesetz (Sbg. NG) Fundstelle

Sbg. NG - Salzburger Notifikationsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Gesetz vom 8. Juli 2009, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1999 geändert und ein Gesetz über die Durchführung des Informationsverfahrens auf dem Gebiet der technischen Vorschriften (Salzburger Notifikationsgesetz) erlassen wird
StF: LGBl Nr 84/2009 (Blg LT 14. GP: RV 051, AB 118, jeweils 1. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

 

                        Inhaltsverzeichnis

 

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Notifikationsverfahren

§ 4 Stillhaltefristen

§ 5 Übermittlungs- und Evidenzstelle

§ 6 Verfahren im Landtag

§ 7 Hinweispflicht

§ 8 Umsetzungshinweis

§ 9 Inkrafttreten

In Kraft seit 26.09.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Salzburger Notifikationsgesetz (Sbg. NG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Salzburger Notifikationsgesetz (Sbg. NG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Salzburger Notifikationsgesetz (Sbg. NG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Salzburger Notifikationsgesetz (Sbg. NG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Salzburger Notifikationsgesetz (Sbg. NG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. NG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 Sbg. NG