Salzburger Notifikationsgesetz (Sbg. NG) Fundstelle

Sbg. NG - Salzburger Notifikationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.12.2024

Gesetz vom 8. Juli 2009, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1999 geändert und ein Gesetz über die Durchführung des Informationsverfahrens auf dem Gebiet der technischen Vorschriften (Salzburger Notifikationsgesetz) erlassen wird
StF: LGBl Nr 84/2009 (Blg LT 14. GP: RV 051, AB 118, jeweils 1. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

 

                        Inhaltsverzeichnis

 

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Notifikationsverfahren

§ 4 Stillhaltefristen

§ 5 Übermittlungs- und Evidenzstelle

§ 6 Verfahren im Landtag

§ 7 Hinweispflicht

§ 8 Umsetzungshinweis

§ 9 Inkrafttreten

In Kraft seit 26.09.2009 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
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