Für die Wahl der Vertrauenspersonen sind amtliche Stimmzettel aus blauem Papier herzustellen.
In Kraft seit 23.09.1967 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 43 Sbg. LPW
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 43 Sbg. LPW selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 43 Sbg. LPW