Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sbg. KJHG) Fundstelle

Sbg. KJHG - Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV 269, AB 337, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 123/2017 (Blg LT 15. GP: RV 120, AB 139, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 15/2018 (Blg LT 15. GP: RV 73, AB 93, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

LGBl Nr 64/2019 (Blg LT 16. GP: RV 442, 2. Sess; AB 9, 3. Sess)

LGBl Nr 21/2020 (Blg LT 16. GP: RV 109, AB 280, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 29/2020 (Blg LT 16. GP: IA 347, AB 360, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 24/2023 (Blg LT 16. GP: RV 275, AB 293, jeweils 6. Sess)

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

         § 1      Ziele der Kinder- und Jugendhilfe

         § 2      Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

         § 3      Grundsätze der Aufgabenerfüllung

         § 4      Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Planung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit

         § 5      Planung

         § 6      Forschung

         § 7      Öffentlichkeitsarbeit

3. Abschnitt

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

         § 8      Persönlicher Anwendungsbereich und Zuständigkeit

1. Unterabschnitt

Soziale Dienste

         § 9      Aufgabe und Funktion

         § 10    Vorsorge für Soziale Dienste

         § 11    Familien- und Elternberatung

         § 12    Beratung, Logopädie und Förderpädagogik

2. Unterabschnitt

Gefährdungsabklärung

         § 13    Einleitung und Durchführung

         § 14    Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

3. Unterabschnitt

Erziehungshilfen

         § 15    Aufgabe und Funktion

         § 16    Hilfeplanung

         § 17    Unterstützung der Erziehung

         § 18    Volle Erziehung

         § 19    Rechtstitel

4. Unterabschnitt

Sozialpädagogische Einrichtungen

         § 20    Vorsorge für sozialpädagogische Einrichtungen

         § 21    Errichtung und Betrieb

         § 22    Fachkräfte

         § 23    Sicherung der Betreuung

         § 24    Rechte von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen

         § 25    Aufsicht

5. Unterabschnitt

Pflegeverhältnisse

         § 26    Aufgabe und Funktion

         § 27    Pflegeverhältnisse im Rahmen der vollen Erziehung

         § 28    Aus- und Fortbildung

         § 29    Betreuungspflichten

         § 30    Pflegekindergeld

         § 31    Private Pflegeverhältnisse

         § 32    Betreuungsbeitrag

         § 33    Anzeigepflichten, Rückerstattung

         § 34    Aufsicht

6. Unterabschnitt

Mitwirkung an der Adoption

         § 35    Aufgabe und Funktion

         § 36    Durchführung

         § 37    Eignungsbeurteilung

4. Abschnitt

Organisation der Kinder- und Jugendhilfe

         § 38    Trägerschaft

         § 39    Sachliche Zuständigkeit

         § 40    Örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden

         § 40a   Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zum Haushaltsvollzug

         § 41    Private Kinder- und Jugendhilfeorganisationen

         § 42    Fachliche Ausrichtung

5. Abschnitt

Kinder- und Jugendanwaltschaft

         § 43    Einrichtung und Organisation

         § 44    Aufgaben

         § 45    Befugnisse

6. Abschnitt

Kinder- und Jugendhilfebeirat

         § 46    Einrichtung und Zusammensetzung

         § 47    Aufgaben

7. Abschnitt

Kostentragung und Kostenersatz; Abgabenbefreiung

         § 48    Kostentragung

         § 49    Kostenersatz für Erziehungshilfen

         § 50    Kostenersatz für Soziale Dienste

         § 51    Abgabenbefreiung

8. Abschnitt

Umgang mit personenbezogenen Daten

         § 52    Verschwiegenheitspflicht

         § 53    Auskunftsrechte

         § 54    Akteneinschau für ehemalige Heim- und Pflegekinder

         § 55    Dokumentation

         § 56    Verarbeitung personenbezogener Daten

         § 56a   Ausschluss des Widerspruchsrechts und Beschränkung der Informationspflichten

         § 56b   Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung

         § 57    Statistik

9. Abschnitt

Schlussbestimmungen

         § 58    Strafbestimmungen

         § 59    Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht

         § 60    Umsetzungshinweis

         § 61    In- und Außerkrafttreten

         § 62    Übergangsbestimmungen

         § 63    Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

In Kraft seit 01.04.2023 bis 31.12.9999
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