Art. 3 § 3 RichtWG

RichtWG - Richtwertgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

§ 5 des Richtwertgesetzes in der Fassung dieses Bundesgesetzes gilt für die Höhe der Richtwerte ab dem 1. April 2019; für die Richtwerthöhe vor diesem Zeitpunkt gilt diese Bestimmung in ihrer früheren Fassung

In Kraft seit 01.04.2021 bis 31.12.9999
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