Art. 2 § 2 RichtWG

RichtWG - Richtwertgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 5 des Richtwertgesetzes in der Fassung dieses Bundesgesetzes gilt für die Höhe der Richtwerte ab dem 1. April 2014; für die Richtwerthöhe vor diesem Zeitpunkt gilt diese Bestimmung in ihrer früheren Fassung.

In Kraft seit 01.04.2014 bis 31.12.9999
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