Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
§ 5 des Richtwertgesetzes in der Fassung dieses Bundesgesetzes gilt für die Höhe der Richtwerte ab dem 1. April 2014; für die Richtwerthöhe vor diesem Zeitpunkt gilt diese Bestimmung in ihrer früheren Fassung.
In Kraft seit 01.04.2014 bis 31.12.9999
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