§ 2 RGG (weggefallen)

RGG - Rundfunkgebührengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 2 RGG seit 31.12.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 2 RGG


Kommentar zum § 2 RGG von Benita Rossmeier

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Das sind die lächerligsten Gebühren überhaupt! reine Geldmacherei. Das ORF ist so schlecht, dass jeder dazu noch Kabel nehmen muss und dafür ja soswieso zahlen muss. Leider hat man nicht die Option, kein ORF zu empfangen. Da man das Volk ja beschäftigt halten will, sollte... mehr lesen...

§ 2 RGG | 1. Version | 1944 Aufrufe | 01.08.11

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