Kommentar zum § 2 RGG

Benita Rossmeier am 01.08.2011

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Das sind die lächerligsten Gebühren überhaupt! reine Geldmacherei. Das ORF ist so schlecht, dass jeder dazu noch Kabel nehmen muss und dafür ja soswieso zahlen muss. Leider hat man nicht die Option, kein ORF zu empfangen. Da man das Volk ja beschäftigt halten will, sollte TV frei sein. Ich bin von USA hergezogen und finde diese Gebühr absolut schwachsinnig. Und am Freitag erhalte ich einen Brief, dass meine Daten bei GIS gehackt worden waren - ich fühle mich total verarscht! Und das nennt man Lebensqualität in Wien!
§ 2 RGG | 1. Version | 1944 Aufrufe | 01.08.11
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Benita Rossmeier
Zitiervorschlag: Benita Rossmeier in jusline.at, RGG, § 2, 01.08.2011
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