Ratingagenturenvollzugsgesetz  (RAVG) Fundstelle

RAVG - Ratingagenturenvollzugsgesetz 

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2011
  3. § 0 gültig von 29.12.2011 bis 24.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2011
  4. § 0 gültig von 19.08.2010 bis 28.12.2011

§ 1.

Zweck dieses Gesetzes

§ 2.

Zuständige und sektoral zuständige Behörde

§ 3.

Aufsicht

§ 4.

Unterstützung bei der europäischen Aufsicht über Ratingagenturen

§ 5.

Strafbestimmungen

§ 6.

Verfahrensvorschriften und Veröffentlichung

§§ 7.

und 8. Verweise und Verordnungen

§ 9.

Vollziehung

§ 10.

Übergangsbestimmung

(Anm.: § 11.

Inkrafttreten)

In Kraft seit 25.04.2012 bis 31.12.9999
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Art. 1 RAVG