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Ratingagenturenvollzugsgesetz 

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.04.2012 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2011
  3. § 0 gültig von 29.12.2011 bis 24.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2011
  4. § 0 gültig von 19.08.2010 bis 28.12.2011
§ 1. Zweck dieses Gesetzes

§ 1.

Zweck dieses Gesetzes

§ 2. Zuständige und sektoral zuständige Behörde

§ 2.

Zuständige und sektoral zuständige Behörde

§ 3. Aufsicht

§ 3.

Aufsicht

§ 4. Unterstützung bei der europäischen Aufsicht über Ratingagenturen

§ 4.

Unterstützung bei der europäischen Aufsicht über Ratingagenturen

§ 5. Strafbestimmungen

§ 5.

Strafbestimmungen

§ 6. Verfahrensvorschriften und Veröffentlichung

§ 6.

Verfahrensvorschriften und Veröffentlichung

§§ 7. und 8. Verweise und Verordnungen

§§ 7.

und 8. Verweise und Verordnungen

§ 9. Vollziehung

§ 9.

Vollziehung

§ 10. Übergangsbestimmung

§ 10.

Übergangsbestimmung

(Anm.: § 11.

Inkrafttreten)

Stand vor dem 24.04.2012

In Kraft vom 29.12.2011 bis 24.04.2012
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2011
  3. § 0 gültig von 29.12.2011 bis 24.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2011
  4. § 0 gültig von 19.08.2010 bis 28.12.2011
§ 1. Zweck dieses Gesetzes

§ 1.

Zweck dieses Gesetzes

§ 2. Zuständige und sektoral zuständige Behörde

§ 2.

Zuständige und sektoral zuständige Behörde

§ 3. Aufsicht

§ 3.

Aufsicht

§ 4. Unterstützung bei der europäischen Aufsicht über Ratingagenturen

§ 4.

Unterstützung bei der europäischen Aufsicht über Ratingagenturen

§ 5. Strafbestimmungen

§ 5.

Strafbestimmungen

§ 6. Verfahrensvorschriften und Veröffentlichung

§ 6.

Verfahrensvorschriften und Veröffentlichung

§§ 7. und 8. Verweise und Verordnungen

§§ 7.

und 8. Verweise und Verordnungen

§ 9. Vollziehung

§ 9.

Vollziehung

§ 10. Übergangsbestimmung

§ 10.

Übergangsbestimmung

(Anm.: § 11.

Inkrafttreten)

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