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§ 1. | Zweck dieses Gesetzes |
§ 2. | Zuständige und sektoral zuständige Behörde |
§ 3. | Aufsicht |
§ 4. | Unterstützung bei der europäischen Aufsicht über Ratingagenturen |
§ 5. | Strafbestimmungen |
§ 6. | Verfahrensvorschriften und Veröffentlichung |
§§ 7. | und 8. Verweise und Verordnungen |
§ 9. | Vollziehung |
§ 10. | Übergangsbestimmung |
(Anm.: § 11. | Inkrafttreten) |
§ 1. | Zweck dieses Gesetzes |
§ 2. | Zuständige und sektoral zuständige Behörde |
§ 3. | Aufsicht |
§ 4. | Unterstützung bei der europäischen Aufsicht über Ratingagenturen |
§ 5. | Strafbestimmungen |
§ 6. | Verfahrensvorschriften und Veröffentlichung |
§§ 7. | und 8. Verweise und Verordnungen |
§ 9. | Vollziehung |
§ 10. | Übergangsbestimmung |
(Anm.: § 11. | Inkrafttreten) |