Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024
Verfahrenshinweise bilden das zu einem Personenstandsfall geführte Verfahren ab und begründen keinen Beweis im Sinne des § 292 Abs. 1 der Zivilprozessordnung – ZPO, RGBl. Nr. 113/1895.
In Kraft seit 01.11.2013 bis 31.12.9999
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