Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2024
Dieses Bundesgesetz regelt Sicherheitsanforderungen an Produkte, Verpflichtungen für In-Verkehr-Bringer/innen sowie behördliche Maßnahmen mit dem Ziel, insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte zu schützen.
In Kraft seit 02.04.2005 bis 31.12.9999
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