Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Bestimmungen zur Unterbrechung von Sendungen und zur Werbe- und Teleshoppingdauer gelten nicht für Programme, die ausschließlich Teleshopping und Werbung ausstrahlen, und für Eigenwerbeprogramme, die ausschließlich Eigenwerbung ausstrahlen.
In Kraft seit 20.07.2010 bis 31.12.9999
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